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Stempelgebühren

Automatische Verrechnung von Stempelgebühren

Stempelgebühren

In manchen Ländern, z.B. Italien, muss bei einer Verrechnung in andere Länder für jede Rechnung eine entsprechende Stempelgebühr an das Finanzam / den Staat abgeführt werden.

Um dies abzubilden, ist die Vorgehensweise wie folgt:

  • Legen einen Gebührenartikel mit der rechtlich richtigen Bezeichnung an
  • definiere diesen Artikel als nicht Lagerbewirtschaftet
  • für jedes (Export-) Land, für das diese Gebühr ausgewiesen werden muss, hinterlege im System, System, Land unter dem Reiter Gebührenartikel den oben definierten Artikel.
    • Kommt die Warnung kein gültiger Verkaufspreis vorhanden

      so muss zuerst mit dem passenden Verkaufspreis gültig ab ein Verkaufspreis für den Artikel hinterlegt werden.