Stempelgebühren
In manchen Ländern, z.B. Italien, muss bei einer Verrechnung in andere Länder für jede Rechnung eine entsprechende Stempelgebühr an das Finanzam / den Staat abgeführt werden.
Um dies abzubilden, ist die Vorgehensweise wie folgt:
- Legen einen Gebührenartikel mit der rechtlich richtigen Bezeichnung an
- definiere diesen Artikel als nicht Lagerbewirtschaftet
- für jedes (Export-) Land, für das diese Gebühr ausgewiesen werden muss, hinterlege im System, System, Land unter dem Reiter Gebührenartikel den oben definierten Artikel.
- Kommt die Warnung kein gültiger Verkaufspreis vorhanden
so muss zuerst mit dem passenden Verkaufspreis gültig ab ein Verkaufspreis für den Artikel hinterlegt werden.
- Kommt die Warnung kein gültiger Verkaufspreis vorhanden