EU OSS

One-Stop-Shop - Umsatzsteuer

Sammlung wie der One-Stop-Shop (MOOS) für österreichische Anwender, in Verbindung mit der integrierten Finanzbuchhaltung verwendet werden kann.

Siehe dazu bitte auch die Voraussetzungen laut österreichischem Finanzamt

Die wesentlichste Aussage ist, dass der OSS nur für nicht Unternehmer, also Privatpersonen und nur für Waren anzuwenden ist. Alles andere ist eine IG-Lieferung oder IG-Leistung ev. nach Reverse Charge.

  • Zudem sind Umsätze, die über den OSS erklärt werden, in Österreich weder in die UVA noch in die jährliche Umsatzsteuererklärung aufzunehmen.

Wichtig: Man muss sich zuerst für das EU-OSS registrieren. Erst danach kann über FinanzOnline die entsprechende Erklärung abgegeben werden.

Erklärungszeitraum

Der Erklärungszeitraum ist das Quartal (Kalendervierteljahr):

  • Erstes Quartal: Jänner-März
  • Zweites Quartal: April-Juni
  • Drittes Quartal: Juli-September
  • Viertes Quartal: Oktober-Dezember Das Unternehmen hat nach Ablauf des Quartals einen Monat Zeit, die Erklärung abzugeben und die Steuer zu bezahlen.

Was ist in der EU-OSS Erklärung anzugeben?

In der Erklärung sind der Mitgliedstaat, in dem die Steuer zu entrichten ist (Mitgliedstaat des Verbrauchs), die Bemessungsgrundlage für die Steuer (Netto – Umsatz in Euro) und der anzuwendende Steuersatz anzugeben. Wenn Leistungen nicht von Österreich aus, sondern von einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat ausgeführt werden, müssen Sie auch die Betriebsstätte samt ihrer UID-Nummer angeben. Bei Warenlieferungen ist der Mitgliedstaat anzugeben, in dem die Beförderung der Ware beginnt. Dies erfolgt durch Angabe der Betriebsstätte dieses Mitgliedstaates bzw. wenn das Unternehmen dort keine Betriebsstätte hat, durch Angabe des Abgangslandes.

Welcher Steuersatz ist anzuwenden?

siehe
siehe Rate Structure, hier sollte man schlauer werden bzw. eine Spreadsheet Aufstellung

  • Beträge sind in EUR anzugeben

Tatsächliche Realisierung siehe unten

Gedanke:

Die nachfolgende Beschreibung ist der Einfachheit halber für Deutschland erstellt. Kann aber analog natürlich auch für die anderen Europäischen Länder angewandt werden. Der Trick liegt darin, dass man:

  • Ein eigenes Land für die verschiedenen EU-Ausländischen Länder für die du die Steuern abführen musst, anlegst. Z.B. Für Deutschland das Länderkennzeichen DEO. Dieses Land hat keinen Eintrag bei EU-Mitglied seit. Es darf auch nur als Inland verwendet werden.
  • Nun legst du ein weiteres Finanzamt an, welches sich auf dieses Land bezieht.
  • Wichtig: Die Finanzamts UVA Formularpflege benötigt eine spezielle Einstellung (Script)
  • nun definierst du die Konten auf die diese “Inlands” Buchungen für das zweite Finanzamt (DE) gehen sollten
  • die ausländischen Kunden mit dem neuen Länderkennzeichen anlegen und die Kunden ohne UID anlegt
  • die Steuerkategorie der Debitorenkonten (der Kunden) stehen automatisch auf dem normalen Finanzamt und auf der Steuerkategorie Ausland setzen.
  • alle MwStSätze der beteiligten = belieferten Länder anlegt und soweit möglichst bei den Kunden hinterlegt
  • die Artikelgruppe entsprechend definiert
  • nun für das Inlandserlöskonto die Länderart-Übersetzung nur für das oben definierte Land der Steuerabfuhr machen, in unserem Beispiel also DEO. Somit sollte auch eine Fehlermeldung kommen, wenn ein neues Land dazu kommt, das man noch nicht übersetzt hat.
  • womit sich auch ergibt, dass man je EU-Ausland für das man die jeweilige UST abführen muss, ein eigenes Sachkonto anlegen muss. Wenn man Normalsteuersatz und reduzierten Steuersatz hat, dann sind es jeweils zwei Konten
    • dafür auch die MwSt-Steuer-Varianten verwenden
    • vermutlich dafür auch eine zusätzliche UVA-Art über die DB anlegen. Z.B. EU-OSS
      Tabellen: fb_uvaart und fb_uvaformular -> die OSS Werte sind in der UVA nicht anzugeben und auch nicht in der ZM
  • Dadurch dass du deinen ausländischen (Inlands-) Konten das abweichende Finanzamt hinterlegst, bekommst du auch zwei UVA-Formulare, in denen dann die entsprechenden Steuern angegeben sind.
    • in der UVA als Summe je Land und Steuer
    • in der Ust-Verprobung dann detailliert (ähnlich der neuen UST-IG-Auswertung) Info: Für den Vergleich mit der Zahllast, sind die beiden Formularwerte zu addieren.

Damit sollte man die erforderlichen Daten eintragen können.

Vorgehensweise für eine Umstellung bei laufenden Daten:

  • Rechnungen und deren Orte identifizieren
  • in Land-PLZ-Ort die LKZ des jeweiligen Ortes auf z.B. DEO setzen
  • Über die Rechnung auf den Kunden springen
    • hier die MwSt richtigstellen
    • und dann beim Debitorenkonto des Kunden das andere Finanzamt (z.B. DE) hinterlegen und die Steuerkategorie auf Inland stellen
  • danach die Rechnung erneut den Beleg übernehmen

Realisierung

Entgegen dem oben beschriebenen konnte das in folgender Weise umgesetzt werden

  • Finanzamt z.B. OSS anlegen, mit Land DE
  • Steuerkategorie einrichten, dass die Ust entsprechend gebucht wird.
  • der Kunde wird ganz normal definiert aber als EU Ausland OHNE UID
  • die Länderartübersetzung wird entsprechend eingetragen
  • die beiden betroffenen Sachkonten werden auf das Finanzamt DE gesetzt und die Ust Variante auf 19% bzw. 7%
  • Der Trick ist, dass nur die beiden Sachkonten auf das Finanzamt OSS gehen
  • und das Verbindlichkeitenkonto 2101
  • und die beiden Sachkonten mit der DE Ust 3511 & 3512
  • somit kann bei der UVA und auch bei der UST Verprobung das jeweilige Finanzamt ausgewählt werden
  • für die Abgabe der UVA und der OSS Meldung sind immer beide Auswertungen heranzuziehen

Fragen

Kann man die ausländische Vorsteuer bei der EU-Oss abziehen

Laut Google kann die Vorsteuer im IG-Ausland nicht bei der OSS abgezogen werden.

Sollten für dich da relevante Beträge auflaufen, so empfiehlt sich eine ausländische UID Nummer zu beantragen.

Wo kann man in Österreich die OSS erfassen

Siehe Finanzonline, suchen nach OSS, damit gelangst du ins USP (Unternehmensservice Portal) in dem die OSS erfasst (Erklärung einreichen) werden kann.

Zuletzt geändert March 30, 2024: . (cbbd6f5)