Rechnung
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Anforderungen im Rahmen der eRechnung
Verpflichtend
Die Verwendung der eRechnung ist, zumindest in Deutschland für inländische Rechnungen ab 1.1.2025 auch im B2B verpflichtend.
Für Kleinstunternehmer (< 800.000,- €) gibt es bis Ende 2027 entsprechende Übergangsregelungen.
Die eRechnung muss ausgestellt werden können und auch eingelesen und weiterverarbeitet werden können.
Es geht hier um den B2B Bereich, also zwischen Unternehmen.
Der Bereich B2G also Rechnungen an den (deutschen) Bund ist schon länger geregelt.
Das betrifft damit folgende Bereiche:
- Ausgangsrechnung
- Gutschrift / Rechnungskorrektur
- Eingangsrechnung
Anmerkung1:
Das Ziel ist vor allem, so wie in anderen europäischen Ländern auch, den Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen.
Anmerkung2:
In Deutschland als auch in Österreich ist bei Geschäften mit dem Bund bereits seit einigen Jahren die eRechnung vorgeschrieben.
- Für Deutschland siehe WACHSTUMSCHANCENGESETZ
- oder auch VeR
- bzw. E-Rechnung Bund
- Für Österreich siehe WKO eRechnung
- Generell Wikipedia
Anmerkung3:
Auch für die eRechnung gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (10Jahre, AT 7Jahre). Bitte berücksichtige das bei deinen Backupstrategien.
Normen
Die eRechnung muss der internationalen Norm EN 16931 entsprechen.
Formate
Es gibt im wesentlichen folgende Formate:
- Zugferd 2.2
- eRechnung
- xRechnung