Rechnung

eRechnung

Anforderungen im Rahmen der eRechnung

Verpflichtend

Die Verwendung der eRechnung ist, zumindest in Deutschland für inländische Rechnungen ab 1.1.2025 auch im B2B verpflichtend.

Für Kleinstunternehmer (< 800.000,- €) gibt es bis Ende 2027 entsprechende Übergangsregelungen.

Die eRechnung muss ausgestellt werden können und auch eingelesen und weiterverarbeitet werden können.

Es geht hier um den B2B Bereich, also zwischen Unternehmen.
Der Bereich B2G also Rechnungen an den (deutschen) Bund ist schon länger geregelt.

Das betrifft damit folgende Bereiche:

  • Ausgangsrechnung
  • Gutschrift / Rechnungskorrektur
  • Eingangsrechnung

Anmerkung1:
Das Ziel ist vor allem, so wie in anderen europäischen Ländern auch, den Mehrwertsteuerbetrug einzudämmen.

Anmerkung2:
In Deutschland als auch in Österreich ist bei Geschäften mit dem Bund bereits seit einigen Jahren die eRechnung vorgeschrieben.

Anmerkung3:
Auch für die eRechnung gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (10Jahre, AT 7Jahre). Bitte berücksichtige das bei deinen Backupstrategien.

Normen

Die eRechnung muss der internationalen Norm EN 16931 entsprechen.

Formate

Es gibt im wesentlichen folgende Formate:

  • Zugferd 2.2
  • eRechnung
  • xRechnung

Wie eine ZUGfERD Rechnung speichern?

Wenn du z.B. per EMail eine ZUGfERD Rechnung bekommst, so ist es ein wesentlicher Unterscheid ob du die original Datei abspeicherst oder diese zuerst in deinem PDF Viewer (egal ob aus dem Adobe Acrobate Reader, oder den in den Browsern integrierten PDF-Betrachtern) anzeigst und von da aus speicherst.
Da der der PDF-Viewer für die optische Anzeige die in der original Datei enthaltenen XML Informationen nicht benötigt, verwirft dieser anscheinend diese Daten bereits beim Import.
D.h. wenn du nun das (reine) PDF mit Datei speichern unter abspeicherst, so fehlen in diesem die eingebetteten Daten, womit das Zugferdformat nicht mehr erkannt wird. D.h. in der Regel musst du die Originaldatei deines Lieferanten in das Drag & Drop Einlesefeld deiner Eingangsrechnung übernehmen.

Für das Abspeichern des im PDF eingebetteten Inhaltes siehe